Datenschutzbeauftragte auch für Kleinunternehmer Pflicht
Viele kleine und mittelständische Unternehmen ..
... fallen unter das Bundesdatenschutzgesetz und müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen
In Ihrem Unternehmen gibt es Mitarbeiter-, Patienten-, Mandanten-, Klienten-, Kunden- oder Mitgliederdaten. Wie so viele Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberatungskanzleien oder Wirtschaftsprüfungsinstitute, Handwerksbetriebe, soziale Einrichtungen, Vereine oder Parteien arbeiten Sie dann mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen.
Wann auch Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen
Laut Bundesdatenschutzgesetz sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen, wenn Sie personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen und mehr als neun Mitarbeiter Ihres Unternehmens an den Firmencomputern arbeiten und / oder mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 4f BDSG). Halbtagskräfte, Aushilfen und Geschäftsführung werden mitgezählt.
Sie können einen internen Datenschutzbeauftragten oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Wenn Sie gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 250.000 Euro.
WAS WIR IHNEN BIETEN
Datenschutzbeauftragte wie vom Gesetzgeber gefordert
Wir übernehmen die Aufgaben des vom Gesetzgeber geforderten Datenschutzbeauftragten. Wir kennen alle Vorschriften und haften für Versäumnisse. Sie erfahren von uns, was Sie wissen müssen, erhalten von uns alle notwendigen Vordrucke, Verpflichtungserklärungen für Ihre Mitarbeiter und Formulare für die Auftragsdatenverarbeitung, und natürlich stehen wir Ihnen in jeder Phase und für alle Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung.
Datenschutz gemäß der weltweit anerkannten ISO 9001 und entsprechend Ihrer Bedürfnisse
Als ISO 9001 zertifizierte Datenschutzbeauftragte führen wir eine Analyse der datenschutzrechtlichen Situation in Ihrem Unternehmen durch, empfehlen Ihnen gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Datenschutzrichtlinien. Dabei berücksichtigen wir die gesetzlichen Vorschriften und die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
WARUM ES SINNVOLL IST, EINEN EXTERNEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN ZU BESTELLEN
Von Ausnahmefällen abgesehen, entscheiden sich Unternehmen mit neun bis fünfhundert Mitarbeitern in der Regel für einen externen Datenschutzbeauftragten. Denn ein externer Datenschutzbeauftragter erlaubt kleinen und mittelständischen Unternehmen wirtschaftlich, sicher und rechtskonform zu handeln:
Wirtschaftlichkeit: Sie können Kosten für einen hochqualifizierten, internen Datenschutzbeauftragten sparen. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt bereits die erforderlichen Fachkenntnisse mit und ist bei allen Vorgaben und Änderungen immer auf dem neuesten Stand.
Sicherheit und rechtskonformes Handeln: Rechtlich sind Sie mit einem externen Datenschutzbeauftragten immer auf der sicheren Seite, da der externe Datenschutzbeauftragte für eventuelle Schäden haftet. Außerdem gewährleistet seine neutrale und unabhängige Position, dass keine Interessenkonflikte zwischen Unternehmensinteressen und Datenschutzvorgaben entstehen. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, den Leiter der IT-Abteilung oder ein Mitglied der Geschäftsführung zum Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Darüber hinaus hat ein externer Datenschutzbeauftragter Praxiserfahrung auf weiteren, für seine Arbeit wichtigen Gebieten, wie beispielsweise: IT, Recht oder Betriebswirtschaft.
Zeitersparnis und damit Kostenreduktion: Externe Datenschutzbeauftragte können interne Änderungsprozesse vereinfachen und beschleunigen, da Ihre Mitarbeiter notwendige Veränderungen schneller akzeptieren, wenn die Vorschläge durch einen externen Berater erfolgen.
Wichtige Links zum Thema
- Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
- BDSG Bundesdatenschutzgesetz
- TKG Telekommunikationsgesetz
- TMG Telemediengesetz
Auf unserem Produktblatt zum Datenschutzbeauftragten lesen Sie, wie wir arbeiten.
