Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ECURE Solutions erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere auch Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ECURE Solutions schriftlich bestätigt.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1. Die Angebote von ECURE Solutions sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von ECURE Solutions, spätestens jedoch durch Lieferung/Leistung an den Kunden zustande. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag zwei Wochen gebunden.
2.2. ECURE Solutions ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
2.3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager.
2.4. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt ECURE Solutions ausdrücklich vorbehalten.
2.5. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.6. (1) Falls kein fester Liefertermin / Leistungstermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung / Leistung nach Vertragsabschluß. Soweit eine Mitwirkung des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde die Pflicht erfüllt hat. (2) Die Frist beginnt ebenfalls nicht zu laufen, solange die Leistung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und durch ECURE Solutions nicht zu vertretende Umstände hinausgezögert wird. Beide Vertragspartner haben in diesem Fall nach Ablauf von zwei Wochen ein Rücktrittsrecht, sofern ein längeres Zuwarten nicht zumutbar ist. Der Rücktritt kann auch auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung beschränkt werden.
Schadenersatzansprüche gegenüber ECURE Solutions sind jedoch ausgeschlossen. (3) Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.
2.7 Soweit der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug gerät, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Ferner kann dem Auftraggeber, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von € 1,00 pro Kalendertag berechnet werden; das Lagergeld wird nicht begrenzt. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass Lagerkosten insoweit nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind.
3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1. Der Kunde hat die Ware bzw. den Gegenstand unserer Leistung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen so gilt die Ware / Leistung als ordnungsgemäß und vollständig geliefert / erbracht, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war bzw. wenn ECURE Solutions den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
3.2. Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit eines Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung seiner Annahme.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum von ECURE Solutions.
5. Zahlung
5.1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Bar, NachnahmeVerrechnungsscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Kunden per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurden ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen.
5.2. ECURE Solutions ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden im Wege des Kontokorrent Zahlungen mit dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ECURE Solutions berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Kunde ist hiervon zu unterrichten.
5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ECURE Solutions über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
5.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
6. Widerrufsbelehrung
6.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch bei der Lieferung von Waren nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und in jedem Fall auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGBInfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
ECURE Solutions
Inhaber: Andreas Hämmerle
Dr.-Herm.-Künanz-Str. 25
63683 Ortenberg
oder per Fax an: 06046-954549
oder per E-Mail: info@eCURE-solutions.de
6.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenlos. Nicht paketversandfähige Gegenstände werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder des Gegenstandes, für uns mit deren Empfang.
6.3 Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.
7. Gewährleistung
7.1 Unsere Produkte haben die vereinbarte Beschaffenheit, eignen sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und haben die bei Gegenständen dieser Art übliche Qualität. Software ist jedoch nach dem aktuellen Stand der Technik nahezu nie fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung unserer Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
7.2 Etwaige Mängelansprüche des Kunden verjähren beim Kauf beweglicher Sachen, die üblicherweise nicht für ein Bauwerk verwendet werden, in einem Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses gemäß § 478, 479 BGB bleibt unberührt. Bei Werkverträgen verjähren Mängelansprüche ebenfalls in einem Jahr, soweit es sich nicht um ein Bauwerk handelt oder um ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
Soweit es sich allerdings um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt, gelten nicht die vorstehenden Regelungen, sondern die unten abgedruckte Ziffer 7.
7.3. Bei einem Kaufvertrag behalten wir uns im Falle eines Mangels vor, die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen.
7.4. Bei Kaufverträgen muss im Gewährleistungsfall das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit welcher das Gerät geliefert wurde, an ECURE Solutions, Dr. Hermann – Künanzstraße 25, 63683 Ortenberg zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei "unfrei" eingesandten Geräten kann die Annahme durch ECURE Solutions verweigert werden. Eine mögliche Kostenerstattungspflicht der ECURE Solutions gemäß § 439 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.
Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass die auf diesen befindlichen Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. ECURE Solutions übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
7.5. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ECURE Solutions über.
7.6. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist ECURE Solutions berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von ECURE Solutions berechnet.
8. Haftung für Schäden
8.1 Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung wird der Höhe nach auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
8.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9.1. Leidet die Leistung von ECURE Solutions an einem Rechtsmangel, der durch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter ausgelöst worden ist, so hat der Kunde ECURE Solutions unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, dass gegen ihn Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht worden sind. ECURE Solutions ist in diesem Fall berechtigt, diese Ansprüche in eigenem Namen sowie im Namen des Kunden abzuwehren.
9.2. Von ECURE Solutions gelieferte bzw. zur Verfügung gestellte Software Programme und die dazugehörige Dokumentationen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch der Kunden bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
10. Datensicherung
10.1. Datensicherung ist Obliegenheit des Kunden. Soweit Daten an ECURE Solutions übermittelt werden, stellt der Kunde vorher Sicherungskopien her.
10.2. Für den Fall des Datenverlustes bei ECURE Solutions ist der Kunde verpflichtet, uns die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich zu überlassen.
10.3. Erhält der Kunde von ECURE Solutions User-ID und ein Passwort, ist er verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln. Bei Verstößen haftet er für den dadurch entstehenden Schaden.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
11.3. Die Vertragspartner beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jeder Vertragspartner verpflichtet die auf seiner Seite tätigen Personen gemäß §5 Satz 2 BDSG auf das Datengeheimnis.
Soweit ECURE Solutions bei der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten Dritter (z. B. Testdaten) verarbeitet, wird sie im Auftrag des Kunden im Sinne des § 11 BDSG tätig. Sie wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Die Einschaltung von Subunternehmern bedarf der Zustimmung des Kunden im Einzelfall.
